Respektiert das revidierte Asylgesetz Völkerrecht und Verfassung?
Jan 12
2006
2006
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Normalerweise prüft der Bundesrat beziehungsweise die Verwaltung, ob Gesetzesvorlagen völkerrechts-, verfassungskonform und EU-kompatibel sind. Das Resultat der Überprüfung wird in der Botschaft des Bundesrates zum Gesetz publiziert.
Für zahlreiche Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes gibt es aber keine Botschaft. Diese Bestimmungen wurden erst nachträglich ins Gesetz eingeführt. Die Übereinstimmung verschiedener Verschärfungen mit Verfassung, Völker- und EU-Recht ist umstritten.
- Bericht (PDF, 13 Seiten)
- Dossier der Füchtlingshilfe zur Asylgesetz-Revision
- Kurzübersicht über die Verschärfungen (PDF, 3 Seiten)
- Ausführliche Übersicht inkl. Zusammenfassung (PDF, 27 Seiten)