2 x NEIN zu den rassistischen Asyl- und Ausländergesetzen
2006
Die JUSO Zürich ist mit einem über 10 Meter langen Transparent an der Quaibrücke und einer breit angelegten Flyeraktion in den Abstimmungskampf gegen die Asyl- und Ausländergesetze gestartet!
Das breit abgestütze Referendumskomitee, dem die JUSO auch angehört, freut sich über das Erreichen des ersten Etappenziels: Die rund 200′000 Unterschriften für das Doppelreferendum konnten erfolgreich übergeben werden.
Die JUSO des Kantons Zürich setzte heute bei schönstem Frühlingswetter ein erstes Zeichen im bevorstehenden Abstimmungskampf gegen die geplanten Verschärfungen. Neben dem riesigen Transparent an der Quaibrücke fanden auch unsere Flyer grosse Beachtung – die Passantinnen und Passanten lasen dabei folgendes:
2 X NEIN ZU DEN RASSISTISCHEN ASYL- UND AUSLÄNDERGESETZEN!
Am 6. April konnten in Bern die Referenden gegen die unmenschliche Asylgesetzrevision sowie ein diskriminierendes Ausländergesetz eingereicht werden. Diese Gesetze, welche die Menschenrechte verletzen und die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage stellen, werden daher gegen Ende Jahr zur Abstimmung kommen. Die JUSO des Kantons Zürich hat sich aktiv am Unterschriftensammeln beteiligt und wird sich mit vollem Einsatz im Abstimmungskampf engagieren!
Unmenschliche Asylgesetzrevision
Sie beinhaltet unzumutbare Verschärfungen, welche zum Teil menschenrechts- oder völkerrechtswidrig sind. So werden Asylsuchende ohne Ausweispapiere grundsätzlich abgewiesen, was gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstösst. Unfaire Schnellverfahren werden eingeführt, bei welchen Asylsuchende ihre Beschwerdeschrift während 5 Tagen allein, eventuell sogar inhaftiert in einer Zelle, verfassen müssten. Verlassen abgewiesene Asylsuchende die Schweiz nicht freiwillig, drohen ihnen bis zu 18 Monaten Beugehaft – selbst Minderjährige werden nicht verschont, was klar die Kinderrechte missachtet. Schliesslich soll es gar möglich sein, abgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe
Diskriminierendes Ausländergesetz
Das Ausländergesetz produziert MigrantInnen 1. und 2. Klasse, indem Personen aus EU-Staaten rechtlich besser gestellt werden als solche aus Nicht-EU-Staaten. Ausserdem werden Familien auseinander gerissen, weil der Familiennachzug unverhältnismässig erschwert werden soll.
Durch die neuen Zwangsmassnahmen gegen Personen von ausserhalb der Europäischen Union würde unter anderem Beugehaft von bis zu 2 Jahren möglich.