Asylprüfung trotz deutschem «Nein»
2006
Tages-Anzeiger vom 16. November 2006
Ausländische Menschen können in der Schweiz auch dann noch als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie zuvor in einem EU- oder EWR-Staat erfolglos um Asyl ersucht haben. Dies hat die Asylrekurskommission in einem Grundsatzurteil entschieden, das einen kurdischen Flüchtling betrifft.
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